Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der SecureKern GmbH für Beratungs- und Dienstleistungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich OT-Security, die zwischen der SecureKern GmbH, Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossen werden. 1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. 1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. 2.1 Gegenstand des Vertrages sind Beratungs-, Analyse- und Implementierungsleistungen im Bereich der operativen Technologie-Sicherheit (OT-Security), insbesondere: 2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung. 3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Normen und Standards. 3.2 Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel am Standort des Auftraggebers, remote oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers – je nach Vereinbarung. 3.3 Terminangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 4.1 Die Vergütung richtet sich nach der im Einzelvertrag oder Angebot vereinbarten Preisgestaltung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart. 4.3 Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern nicht pauschal vereinbart. 4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsberechtigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. 5.2 Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der während der Projektlaufzeit erreichbar ist. 5.3 Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 6.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 6.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort – mindestens für die Dauer von 3 Jahren nach Vertragsende. 6.3 Auf Wunsch kann eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden. 7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.3 Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die jeweilige Auftragssumme des betreffenden Einzelvertrages. 8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang und dem Stand der Technik entsprechen. 8.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. 8.3 Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung. 9.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. 9.2 Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. OT-MDR-Verträge) beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode. 9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 9.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 10.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse, Berichte und Dokumentationen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. 10.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für eigene Zwecke. 10.3 Methoden, Frameworks und Tools, die der Auftragnehmer unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben in dessen geistigem Eigentum. 11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen nach diesen AGB ist Stuttgart.§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 3 Leistungsumfang
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 6 Vertraulichkeit
§ 7 Haftung
§ 8 Gewährleistung
§ 9 Laufzeit und Kündigung
§ 10 Geistiges Eigentum
§ 11 Schlussbestimmungen